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EU Only Technisch organisatorische Maßnahmen zur Umsetzung der Sicherheits- und Schutzanforderungen des BDSG
EU Only Technisch organisatorische Maßnahmen zur Umsetzung der Sicherheits- und Schutzanforderungen des BDSG
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Verfasst von Kevin Bendixen
Vor über einer Woche aktualisiert

Nach § 9 Bundesdatenschutzgesetz sind alle Stellen, die personengebundene Daten verarbeiten, erheben oder nutzen dazu verpflichtet, technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen, die die Anforderungen des BDSG in puncto Sicherheit und Schutz erfüllen.

Als Information zu allen Maßnahmen, die Papershift zum Schutz personenbezogener Daten getroffen hat, stellen wir unser TOMs als PDF-Download über folgenden Link zur Verfügung:

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