Feiertage verrechnen

Je nachdem wie die Berechnung von Feiertagen vertraglich geregelt ist, muss die entsprechende Option im Mitarbeiterprofil gewählt werden.

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Verfasst von Kevin Bendixen
Vor über einer Woche aktualisiert

Ob an Feiertagen gearbeitet wird oder nicht, ist sehr von der Branche des Unternehmens abhängig. In der Auswertung der Mitarbeiter hast Du verschiedene Optionen, wie die Verrechnung von Feiertagen gehandhabt werden soll.

Feiertage anlegen

Zunächst ist es natürlich wichtig, dass die Feiertage korrekt hinterlegt sind. Anschließend kannst Du die Verrechnung für jeden Mitarbeiter individuell festlegen.

Feiertage verrechnen

Klicke auf das Krawattenmännchen (Mitarbeiterübersicht) → klicke auf einen Mitarbeiternamen → Reiter „Auswertung“ → „Bearbeiten“.

Papershift bietet verschiedene Optionen zur Verrechnung von Feiertagen

Nun werden Dir die verschiedenen Optionen zur Verrechnung von Feiertagen angezeigt.

Unterschiedliche Verträge benötigen unterschiedliche Verrechnungen von Feiertagen

An Feiertagen Soll-Stunden verrechnen

Diese Option ist standardmäßig eingestellt, wenn Du einen Mitarbeiter anlegst. In der Auswertung werden in der Spalte „Abwesend“ die Soll-Stunden angezeigt. Über das Info-Icon wird Dir der Feiertagsname eingeblendet.

Arbeitet der Mitarbeiter an diesem Tag nicht, werden keine Stunden bei „Ist“ verrechnet. Dadurch ergibt sich als Differenz 0, da der Mitarbeiter 8 Soll-Stunden hat und 8 Abwesenheitsstunden verrechnet werden. Somit bleibt auch der laufende Saldo gleich, da es keine Differenz an diesem Tag gibt.

Soll-Stunden an Feiertagen auf Null setzen

Bei dieser Einstellung handelt es sich um einen Spezialfall. Knapp 1 % unserer Kunden benötigen dies.

Mit dieser Einstellung würden an Feiertagen keine Soll-Stunden mehr stehen und die zu leistenden Gesamtsoll-Stunden (Wochen-/Monatssoll-Stunden) verändern sich.

In der Auswertung wird dieser Fall so verrechnet:

An den Feiertagen sind die Soll-Stunden auf 0 gesetzt, ebenso die Abwesenheitsstunden.

Arbeitet der Mitarbeiter am Feiertag nicht, muss auch nichts verrechnet werden. Sollte der Mitarbeiter am Feiertag doch arbeiten, wird die gearbeitete Ist-Zeit als Überstunden verrechnet. Entsprechend gibt es eine positive Differenz.

Solltest Du Dir unsicher sein, ob diese Art der Verrechnung die passende für Deinen Anwendungsfall ist, dann melde Dich gerne bei uns. Gemeinsam können wir die passende Verrechnung finden.

An Feiertagen mindestens Soll-Stunden berechnen

Bei dieser Einstellung werden für einen Feiertag, an dem der Mitarbeiter nicht arbeitet, die vollen Soll-Stunden verrechnet und es entstehen keine Plus- oder Minusstunden.

Arbeitet der Mitarbeiter weniger als die hinterlegten Soll-Stunden, wird die Differenz von Soll- und Ist-Stunden entsprechend eingetragen und es entstehen keine Plus- oder Minusstunden.

Wird mehr als die hinterlegten Soll-Stunden gearbeitet, wird die Ist-Zeit entsprechend verrechnet und es entsteht eine positive Differenz.

Über die Abrechnung können mit dieser Option zusätzliche Feiertagszuschläge verrechnet werden.

An Feiertagen festgelegten Wert verrechnen

Bei dieser Option wird an Feiertagen ein fester Wert (für jeden Mitarbeiter individuell festgelegt) verrechnet. Diese Verrechnung wird z.B. bei Minijobbern verwendet. Arbeitet der Mitarbeiter an einem Feiertag, wird der hinterlegte Wert als „Überstunden“ verrechnet.

Wenn der Mitarbeiter an einem Feiertag nicht arbeitet, also Minusstunden aufbaut, werden die Minusstunden um den festgelegten Wert reduziert.

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