Allgemein / Häufige Fragen

Benachrichtigungen bei Abwesenheitsanträgen: Wer wird informiert?

Hier erfährst Du, wer Benachrichtigungen erhält und Abwesenheitsanträge bestätigen kann.

Abwesenheiten wie Urlaub, Krankheit, Fortbildungen oder Mutterschutz können im System als Anträge gestellt werden. Wie Du neue Abwesenheitstypen anlegst, erfährst Du hier.

So funktionieren Abwesenheitsanträge

  1. Antragstellung: Ein Mitarbeiter stellt einen Abwesenheitsantrag. Dieser erscheint automatisch in der Abwesenheitsübersicht und wird dem zuständigen Admin gemeldet.

  2. Benachrichtigung per E-Mail: 

    Die Admins, die für den Antrag zuständig sind, erhalten eine Benachrichtigung per E-Mail. Eine solche E-Mail kann beispielsweise so aussehen:

    WICHTIG: Damit E-Mail-Benachrichtigungen versendet werden, muss im Mitarbeiterprofil unter Benachrichtigungen der Haken bei “Versand von Nachrichten aktiv” sowie “Neue oder geänderte Abwesenheiten” gesetzt sein.

Hierarchie und Rechte

Die Benachrichtigungen und Bearbeitungsrechte hängen von der Rolle und dem Arbeitsbereich des Antragstellers und der Admins ab.

  1. Mitarbeiter:
    1. Wer erhält die Benachrichtigung?

      Der Bereichs-Admin, der dem gleichen Arbeitsbereich zugeordnet ist wie der Mitarbeiter.

    2. Beispiel:

      Mitarbeiter ist in Bereich A. Admin 1 ist Bereichs-Admin von A, Admin 2 von B. Nur Admin 1 wird benachrichtigt.

  2. Bereichs-Admin:

    1. Wer erhält die Benachrichtigung?

      Der zuständige Workspace-Admin (Standortleiter).

    2. Besonderheit:

      Der Arbeitsbereich hat in dieser Konstellation keine Bedeutung.

  3. Workspace-Admin:

    1. Wer erhält die Benachrichtigung?

      Die oberste Instanz, der Account-Admin (z.B. Firmenleiter).

    2. Besonderheit:

      Der Arbeitsbereich spielt hier ebenfalls keine Rolle.

Hier findest Du mehr zu den Rechten und Rollen.

TIPP: Mit den erweiterten Abwesenheitsrechten im Professional Paket kannst Du die Standard-Hierarchie anpassen. So kannst Du individuell festlegen, wer Abwesenheiten sehen, erstellen oder bestätigen darf.

 

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