Mitarbeiter erhalten bei bestimmten Kunden, Projekten oder Tätigkeiten einen angepassten Stundenlohn.
Wenn Deine Mitarbeiter bei bestimmten Kunden, Projekten oder Tätigkeiten einen anderen Stundenlohn erhalten sollen als im Mitarbeiterprofil hinterlegt, kannst Du dies mit einer eigenen Lohnart abbilden. Diese Anpassung wird auf der Abrechnung entsprechend ausgewiesen.
Schritte zur Einrichtung
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Lohnart anlegen
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Anleitung: Lies hier, wie Du eine neue Lohnart erstellst: Lohnarten anlegen.
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Konfiguration:
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Bezeichnung, Nummer und Schlüssel: Gib eine aussagekräftige Beschreibung an, z. B. „Projektzuschlag“.
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Anwendung:
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Wähle „Zeiterfassungen“, wenn der Stundenlohn auf tatsächlich gearbeitete Arbeitszeit angewendet werden soll.
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Wähle „Schichten“, wenn der Stundenlohn auf geplante Stunden laut Dienstplan basieren soll.
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Arbeitsbereiche und/oder Tags festlegen
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Arbeitsbereiche: Begrenze die Lohnart auf bestimmte Arbeitsbereiche, falls gewünscht.
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Tags: Nutze Tags, um den angepassten Stundenlohn nur für spezifische Projekte oder Kunden zuzuweisen.
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Benutzerdefinierten Stundenlohn eintragen
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Trage den gewünschten Stundenlohn ein, der für die festgelegten Arbeitsbereiche oder Tags gelten soll.
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Bestehenden Stundenlohn anpassen
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Falls der neue Stundenlohn nur für bestimmte Bedingungen gilt, entferne die Tags oder Arbeitsbereiche aus der Lohnart „Normallohn“, um eine doppelte Auszahlung zu vermeiden.
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Zusätzliche Einstellungen
Du kannst den abweichenden Stundenlohn noch weiter anpassen:
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Wochentage und Feiertage: Begrenze die Anwendung auf bestimmte Tage oder Feiertage.
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Zeiträume: Definiere Zeitfenster (z. B. von 14 bis 18 Uhr).
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Mitarbeiter: Wähle einzelne Mitarbeiter aus, für die die Regel gelten soll.
TIPP
Für detaillierte Anleitungen zu den Einstellungsmöglichkeiten sieh Dir unseren Artikel Hilfestellung zur Anlage individueller Lohnarten an.
Falls Du einen komplexen Abrechnungsfall hast, den Du in Papershift abbilden möchtest, melde Dich gerne bei uns. Logge Dich dazu in Deinen Papershift-Account ein und kontaktiere uns über den Chat unten rechts. Wir stehen Dir mit Rat und Tat zur Seite.