Wie trage ich Urlaub nach, wenn der Resturlaub bereits übertragen wurde?
So bestätigst Du Urlaub im ursprünglichen Jahr und überträgst den danach verbleibenden Resturlaub erneut.
Kurz gesagt
Wurde der Resturlaub bereits in das folgende Jahr übertragen, steht im ursprünglichen Urlaubskontingent kein ausreichender Anspruch mehr zur Verfügung.
Setze deshalb zunächst Abwesenheiten zurück, die das Übertragskontingent beanspruchen. Lösche anschließend den Übertrag, bestätige den nachträglichen Urlaub und übertrage nur den verbleibenden Resturlaub erneut.
Für Administratoren
Ziel
Du möchtest Urlaub in dem Jahr bestätigen, aus dem der Resturlaub bereits übertragen wurde.
Schritt-für-Schritt
- Öffne im Mitarbeiterprofil die Urlaubskontingente.
- Prüfe über das Listensymbol, welche Abwesenheiten bereits Urlaubstage aus dem Übertragskontingent beanspruchen.
- Setze die Bestätigung dieser Abwesenheiten zurück.
- Lösche anschließend das Übertragskontingent.
- Öffne den nachträglich eingetragenen Urlaub im ursprünglichen Jahr und bestätige ihn.
- Übertrage die danach verbleibenden Urlaubstage erneut.
- Bestätige abschließend die zuvor zurückgesetzten Abwesenheiten im folgenden Jahr.
Wichtig: Halte diese Reihenfolge ein. Dadurch wird zuerst der nachträgliche Urlaub berücksichtigt und nur der anschließend verbleibende Anspruch erneut übertragen.
Häufige Fragen
Warum ist im ursprünglichen Kontingent kein Urlaub mehr verfügbar?
Mit dem Übertrag wurden die verbleibenden Urlaubstage bereits in ein neues Übertragskontingent verschoben.
Warum muss ich andere Abwesenheiten zurücksetzen?
Das Übertragskontingent kann nicht gelöscht werden, solange bestätigte Abwesenheiten daraus Urlaubstage beanspruchen.
Muss ich das Übertragskontingent wirklich löschen?
Ja. Erst danach steht das ursprüngliche Kontingent wieder für die nachträgliche Verrechnung zur Verfügung.
In welcher Reihenfolge bestätige ich die Abwesenheiten erneut?
Bestätige zuerst den nachträglichen Urlaub im ursprünglichen Jahr. Erstelle danach den neuen Übertrag und bestätige anschließend die Abwesenheiten im folgenden Jahr.
Gilt der Ablauf auch bei einem automatischen Übertrag?
Der Ablauf ist relevant, sobald bereits ein Übertragskontingent besteht und nachträglicher Urlaub im ursprünglichen Jahr bestätigt werden soll.
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Passt dieser Fall nicht zu Deinem Problem?
→ Welcher Artikel hilft mir bei Urlaubskontingenten zum Jahreswechsel?
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